EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Verlängerung
Liebe Freunde des Vereins,
wir möchten euch über den aktuellen Stand beim Aufenthaltsrecht informieren. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, den vorübergehenden Schutz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 zu verlängern.
Was bereits gilt
Der Schutz ist derzeit bis zum 4. März 2027 gesichert. Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten in Deutschland grundsätzlich automatisch bis zu diesem Datum fort. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Aktueller Stand zur Verlängerung bis 2028
Die Verlängerung bis zum 4. März 2028 wurde von den EU-Mitgliedstaaten politisch beschlossen. Bevor sie rechtskräftig wird, muss sie noch formell vom Rat der Europäischen Union angenommen und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Wichtig für Menschen mit bestehendem Schutzstatus
Wer bereits vorübergehenden Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten hat, behält seinen Schutzstatus. Die im Zusammenhang mit der Verlängerung diskutierten Änderungen betreffen nach derzeitigem Stand nur bestimmte Personengruppen, die künftig erstmals Schutz beantragen.
Euer Team von Brückenschlag Ukraine








