Aufenthaltserlaubnisse wurden bis zum 4. März 2026 verlängert
Die aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum Schutz von ukrainischen Flüchtlingen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, wurden ab dem 1. Februar automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Die Verlängerung bedeutet für Geflüchtete Folgendes: