
Aufenthaltserlaubnisse wurden bis zum 4. März 2026 verlängert
Die aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum Schutz von ukrainischen Flüchtlingen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, wurden ab dem 1. Februar automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Die Verlängerung bedeutet für Geflüchtete Folgendes:
Betroffene werden postalisch informiert
Für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland müssen sie weder einen Antrag stellen noch die zuständige Ausländerbehörde aufsuchen. Wer betroffen ist, wird von der Ausländerbehörde des Kreises Herford automatisch per Post informiert.
Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortregelungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für diese Regelung. Davon unberührt bleiben die üblichen Vorschriften zur Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, insbesondere gemäß § 51 Aufenthaltsgesetz. Wer erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen möchte, muss dies weiterhin persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde tun.
Wichtig zu beachten
Für alle Kommunen im Kreisgebiet ist die Ausländerbehörde des Kreises zuständig – mit Ausnahme der Stadt Herford. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Stadtverwaltung.