Ausländerbehörde informiert automatisch Betroffene

Kreis Herford. Die Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert. Die zuständige Ausländerbehörde informiert betroffene Personen schriftlich. Die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert automatisch gültige Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2025, ab dem 1. Februar. Diese Verlängerung erfolgt gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für Ausländer, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen weder einen Antrag stellen noch die Ausländerbehörde aufsuchen. Weitere Informationen stehen beim Bundesamt für Migration zur Verfügung: www.bmi.bund.de

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